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Aktuelle Hinweise

Der Platz ist am Morgen bis ca. 11:00 Uhr wegen Frost gesperrt!

Wettspielbedingungen

Allgemeine Turnierbedingungen (ATB)

Die Spielleitung des GC Stiftland e.V. erlässt gemäß Golfregel 33-1 folgende Wettspielbedingungen (Stand März 2019, Änderungen vorbehalten):

1. Regeln 
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den hier veröffentlichten Platzregeln des GCS. Die Turniere werden nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglieder eines Vereines sind, dessen Verband der European Golf Association (EGA) oder der USGA angeschlossen ist. Spielberechtigt bei vorgabenwirksamen Turnieren sind Spieler, die eine EGA-Vorgabe von 54 oder besser haben. Mitgliedschaft wie auch Vorgabe sind dem GCS in geeigneter Form nachzuweisen. Werden in Turnierausschreibungen Höchstvorgaben festgelegt, sind Spieler mit höheren Vorgaben von der Teilnahme ausgeschlossen; wird die EGA-Vorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe (EGA-Vorgabe) hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen. Der GCS ist – in begründeten Fällen – berechtigt Turnieranmeldungen zurückzuweisen.

3. Meldungen, Meldeschluss
Meldungen können auf der Meldeliste, telefonisch (09638/1271), durch Fax (09638/1227) oder im Internet (z.B. www.mygolf.de) erfolgen. Eine zahlenmäßige Begrenzung des Teilnehmerfeldes ist möglich; maßgeblich für die Teilnahme ist die Reihenfolge der Meldungen laut offizieller Meldeliste (Aushang im Clubhaus). Der Meldeschluss ergibt sich aus der jeweiligen Turnierausschreibung. Für den Fall von Absagen vor Meldeschluss werden bei Bedarf ggf. Wartelisten geführt.

4. Meldegebühren
Meldegebühren in einer durch die Turnierausschreibung bestimmten Höhe sind vor dem Start im Clubhaus zu entrichten. Nicht rechtzeitiges Erscheinen bzw. Abspielen entbindet grundsätzlich nicht von der Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Meldegebühr. Jugendliche und in Ausbildung befindliche Personen zahlen bei Nachweis der Voraussetzungen eine ermäßigte Meldegebühr.

5. Startzeiten, Golf-Carts
Startzeiten werden spätestens am Vortag durch Aushang und im Internet bekannt gegeben. Die Benutzung von Golf-Carts ist in Wettspielen erlaubt. Bei Nachfrageüberhang erfolgt die Zuteilung der Golf-Carts in Reihenfolge des Reservierungseingangs.

6. Spielleitung, Verantwortlichkeit, Scorekarten

Für die Spielleitung sind grundsätzlich der Spielführer und beauftragte Mitglieder zuständig. Der Golflehrer ist bei Unerreichbarkeit der Spielleitung befugter Vertreter der Spielleitung. Die Spielleitung entscheidet über Streitfragen und Beanstandungen. Die Geschäftsordnung der Spielleitung liegt im Sekretariat zur Einsichtnahme aus. Entscheidungen der Spielleitung sind gem. Regel 20.2b endgültig. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, welche Spielern infolge Unkenntnis von Turnierbedingungen, Platzregeln und gesonderten Ausschreibungen entstehen. Ausgefüllte Scorekarten sind unverzüglich an der gekennzeichneten Stelle beim Sekretariat (Briefkasten) einzureichen. Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt.

7. Stechen
Bei gleichen Gesamt-Brutto-Ergebnissen entscheidet ein bestimmtes Teil-Brutto-Ergebnis, bei gleichen Gesamt-Netto-Ergebnissen entscheidet ein bestimmtes Teil-Netto-Ergebnis mit anteiliger Vorgabe (Kartenstechen). Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren letzten 18 Löcher. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9, 6, 3, 2, 1 Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung. Die Auswahl der Löcher erfolgt nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel, wobei auf das schwierigste Loch das leichteste, auf das drittschwierigste das drittleichteste, auf das fünftschwierigste das fünftleichteste etc. folgt. Besteht die Ergebnisgleichheit nach vollständiger Anwendung des vorstehenden Verfahrens fort, so entscheidet das Los. Abweichende Regelungen sind mit gesonderter Ausschreibung möglich.

8. Beendigung von Turnieren, Preise
Ein Turnier ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet. Reklamationen können gegenüber einem Mitglied der Spielleitung bis 20 Minuten nach Aushang der bis dahin vorläufigen Ergebnisliste erhoben werden. Ein Zählspiel gilt mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Ein Lochspiel gilt mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn der Spieler (bei Mannschaften der erste Spieler) in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat. Die ausgelobten Preise ergeben sich aus der Turnier-Ausschreibung. Bei Nichtabholung verfällt der Anspruch auf Siegespreise grundsätzlich nach Ablauf von vier Wochen ab Turnierende.

9. Anwendungsvorrang, Änderungsvorbehalte
Allgemeine Turnierbedingungen gelten in der jeweils aktuellsten und durch Aushang bekannt gemachten Fassung. Extra Day Score (EDS) – und Turnier-Ausschreibungen gehen den allgemeinen Turnierbedingungen vor und ergänzen bzw. ersetzen diese. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start der jeweiligen Runde das Recht,

  • die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern,
  • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen zu definieren.

Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

10. Datenschutz
Insbesondere zur Turnierabwicklung (Erstellung von Startlisten u. ä.) werden den Spieler betreffende Daten vom GCS verarbeitet und an den DGV, Kreuzberger Ring 64, 65205 Wiesbaden, weitergegeben. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Daten zur Verwendung für die ebenfalls nachfolgend beschriebenen Zwecke:

  • zur Weiterleitung an den Heimatclub, zur Ermittlung von Ranglisten und für statistische Auswertungen durch den DGV und die LGV die Turnierergebnisse der Golfspieler
  • zur Darstellung der Turnierergebnisse auf www.golf.de Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Turnierergebnisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde)
  • zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung auf www.golf.de DGV-Nummer, Name des Heimatclubs, Mitgliedsnummer, Spieler-ID-Nummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spielergruppe und Abschlag. Der Zugang zur Meldeliste ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist beschränkt auf die Personen einer Spielergruppe
  • zur Darstellung von Melde-, Start- und Handicaplisten sowie Turnierergebnissen Weitergabe der  vorstehend genannten Daten an den Betreiber des Internetportals www.mygolf.de (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde)
  • zur Weitergabe anlässlich von Gastspielerabfragen ausländischer Golfclubs, die einem EGA-Mitglied angehören Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Name des Heimatclubs, DGV-Nummer, Mitgliedsnummer, Stammvorgabe (inkl. Datum) sowie die Spieler-ID-Nummer. Bei Gastspielerabfragen von DGV-Mitgliedern wird darüber hinaus die Funktion im Club, eine gegebenenfalls bestehende Vorgabensperre sowie das Ablaufdatum des DGV-Ausweises weitergegeben

Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des im Rahmen der Turnierteilnahme bestehenden Vertragsverhältnisses. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO verwiesen. Um den Schutz der Daten zu gewährleisten, hat der GCS einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Es handelt sich um Herrn Prof. Dr. Matthias Golle, Ottengrün 50, 95698 Neualbenreuth, E-Mail: dsb@gc-stiftland.de. Der Spieler kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DS-GVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen. Er hat das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung ihn betreffender unrichtiger/unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO). Darüber hinaus kann er das unverzügliche Löschen seiner personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Er hat ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung, wenn Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten eingelegt wurde. In den Fällen von Art. 21 DS-GVO steht dem Spieler ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Dies vor allen in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO beruht.