Willkommen auf unseren Golfplatz
Alles Wichtige für deine Golfrunde zusammen gefasst und immer griff bereit.
Platzübersicht
Mit viel Feingefühl für die sanft hügelige Oberpfälzer Landschaft wurde hier ein spielerisch und landschaftlich sehr reizvoller 18-Loch-Golfplatz geschaffen. Bäume, Sträucher, Bachläufe und Teiche machen den Platz attraktiv und abwechslungsreich.
Die ersten neun Bahnen sind geprägt von einem natürlichen Mischbaumbestand und fügen sich harmonisch in die Landschaft ein.
Die zweiten neun Bahnen sind etwas weitläufiger und ermöglichen herrliche Ausblicke in die wunderschöne Landschaft des Stiftlands.
DGV Handicap Tabelle
Hier können Sie die aktuelle DGV-Vorgaben-Tabelle für unseren Golfplatz herunterladen. Die Tabelle dient zur Ermittlung der Spielvorgabe auf Grundlage Ihres Handicap-Index und der gewählten Abschläge.
Toiletten
Für Ihren Komfort stehen Ihnen auf dem Golfplatz Toiletten an folgenden Standorten zur Verfügung:
- Bahn 3 – bei der Maschinenhalle
- Zwischen Bahn 9 und 10 – im Clubhaus
- Zwischen Bahn 14 und 15
Übungsbereich
Der Golfclub Stiftland verfügt über sehr gute Übungsmöglichkeiten.
Driving Range auf Naturrasen
Die breite und lange Driving Range auf Naturrasen hat verschiedene Fahnen mit Entfernungsangaben und verfügt zusätzlich über überdachte Abschlagboxen.
Putting und Chipping Area
Beim Clubhaus befinden sich ein Putting-, Pitching- und Chipping-Green. In der Nähe des ersten Abschlags ist ein weiteres Chipping Green mit zwei Bunkern.
Platzregeln
Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe, d.h. Loch-Verlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel.
1. Aus (Regel 18.2)
„Aus“ wird durch die Linie zwischen den platzseitigen Punkten auf Bodenhöhe der weißen Pfähle und der weißen (Elektrozaun-) Pfosten gekennzeichnet.
2. Penalty Areas (Regel 17)
Alle Bereiche die durch rote oder gelbe Pfähle und/oder rote oder gelbe Linien gekennzeichnet sind Penalty Areas. Die rote Penalty Area rechts auf Loch 4, rechts auf Loch 5 und links auf Loch 13 erstreckt sich bis zur Ausgrenze und fällt mit dieser zusammen.
3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition durch ein Tier-loch behindert ist. Alle Wintergrüns (kenntlich durch einen blauen Pfahl und die Mähkante) sind Boden in Ausbesserung. Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse. Wege bei Loch 3 und Loch 5 werden, auch wenn sie keine künstliche Oberfläche haben, als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.
4. Stromleitungen
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers während des Spiels von Loch 14 eine Stromleitung getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel
5. Üben (Regel 5.2)
Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Der Spieler darf vor oder zwischen den Runden auf dem Golfplatz oberhalb des Grüns von Loch 9, westlich von Abschlag 1 üben.
6. Unterbrechung, Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7b)
• Signaltöne (Druckluftfanfare) für Spielunterbrechung:
• sofortige Unterbrechung des Spiels: ein (langer) Signalton
• normale Unterbrechung des Spiels: drei aufeinanderfolgende Signaltöne
• Wiederaufnahme des Spiels: zwei (kurze) Signaltöne
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation
Anmerkung: Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a)
7. Golfstrafe bei Verstoß gg. Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebil-dete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen. Die Ahndung liegt im Ermessen der Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens. Die Konkretisierung der Verhaltensvor-schriften und der jeweiligen Sanktionen erfolgt im Teil D.ll dieser Bekanntmachung.
ACHTUNG: BITTE BEACHTEN SIE AUCH AUSHÄNGE ZEITWEILIGER PLATZREGELN!
